Wen benachrichtigen

  • Informationen gegen innen beachten
  • Innerhalb des Betriebes je nach Kommunikationskonzept zeitversetzt benachrichtigen:
    • Geschäftsleitung, Verwaltungsrat, Führungskräfte, Mitarbeitende
    • Ev. weitere Versicherungen
    • Ggf. direkt betroffene Kunden / Lieferanten / Gäste
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📌 Grundsätzlich gültig im Privatleben:

Wenn jemand zu Hause gestorben ist, rufen Sie einen Arzt. Er bestätigt den Tod und stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Diese benötigen Sie, um den Todesfall beim Bestattungsamt zu melden.

Kurze Zeit nach Eintreten des Todes hat der „Dienst am Verstorbenen“ zu erfolgen. Sie können diesen Dienst selber übernehmen oder fremde Hilfe beanspruchen.

Der beigezogene Arzt oder die Gemeindeschwester sind Ihnen dabei gerne behilflich. Im Spital* können Sie dafür die Hilfe einer Schwester in Anspruch nehmen.


🔎  Konkret:

Wenn Sie den „Dienst am Verstorbenen“ selber übernehmen wollen, richten Sie den Verstorbenen in angemessener Weise schön her. Ein Leichenhemd kann Ihnen überbracht werden; Sie können aber auch Kleidungsstücke wählen, welche die verstorbene Person gerne getragen hat. Mit ärztlicher Zustimmung kann der Verstorbene auch eine kurze Zeit zu Hause verbleiben.

Für die Einsargung und die Überführung in die Aufbahrungshalle oder ins Krematorium benachrichtigen Sie das Bestattungsamt der Gemeinde. Dieses sorgt dafür, dass der Verstorbene vom Sterbeort in die Aufbahrungshalle überführt wird.

Für alle weiteren Schritte sind – sofern vorhanden – auch die Bestattungswünsche des Verstorbenen zu beachten.

*Bei einem Todesfall im Spital sind die Austritts-formalitäten zu erledigen (Entgegennahme der persönlichen Gegenstände usw.). Die ärztliche Todesbescheinigung wird in der Regel zusammen mit einer schriftlichen Todesanzeige direkt vom Spital an das zuständige Amt geschickt. Fragen Sie darum im Spital nach.

Den Todesfall melden Sie persönlich innerhalb von zwei Tagen dem Bestattungsamt.

Nehmen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Ärztliche Todesbescheinigung
  • Schriftenempfangsschein und/oder Identitätskarte der verstorbenen Person;
  • Bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausländerausweis, Pass, Geburtsschein, evtl. Eheschein (das zuständige Zivilstandsamt benachrichtigt anschließend das Konsulat des Heimatstaates)
  • Familienbüchlein (sofern vorhanden)

Die kirchliche Trauerfeier ist die übliche Form der Abschiednahme. Je nach Religionszugehörigkeit unterscheidet sich der Umgang mit dem Leichnam. 

Auf dem Bestattungsamt vereinbaren Sie den Termin für die Bestattung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sowohl das Bestattungsamt als auch die Pfarrer bei der Wahl von Terminen nicht auf alle Wünsche eingehen können.

Bei jedem Todesfall müssen (privat) grundsätzlich folgende Adressaten informiert werden:

  • Arbeitgeber/in
  • Krankenkasse und Versicherungen
  • Post, Banken
  • AHV-Ausgleichskasse
  • Pensionskasse, Rentenkasse
  • Vermieter/in, Liegenschaftsverwaltung
  • Militär, Zivilschutz
  • Vereine

Tod im Ausland