Kommunikation in der Krise |
🔎 Konkret als Sofortmassnahme:
✋ Achtung: die Überbringung der Todesnachricht für die Angehörigen ist Sache der Polizei!
🔎 Konkret:
Haben Sie nicht den Anspruch, dieses Gespräch alleine führen zu müssen, bitten Sie einen Kollegen, Pfarrer, Notfallseelsorger oder Mitglieder des Verwaltungsrates um Unterstützung. Das gibt Ihnen Sicherheit und dieses Gefühl spiegelt sich bei den Mitarbeitenden wider.
Kommunizieren Sie nur gesicherte Fakten. Seien Sie ehrlich. Die Mitarbeitenden haben ein Recht darauf, die Wahrheit zu erfahren. Gestehen Sie auch Ihre Unwissenheit ein. Lassen Sie alle Fragen zu. Beantworten Sie die Fragen nur so weit, wie es die Privatsphäre der Betroffenen nicht tangiert. Im Zweifelsfall ist weniger mehr.
Informieren Sie zudem über die allenfalls auftretenden Belastungsreaktionen.
📌 Grundsätzlich:
Fakten in kurzen klaren Sätzen darlegen:
🔦 Beachten:
Nicht zu viele Einzelheiten geben, dadurch steigt die Gefahr von Missverständnissen und Fehlinterpretationen.
Keine Vermutungen äussern, auch keine Schuldzuweisungen machen oder auch nur andeuten.
✋ Achtung:
Bedenken Sie auch die rechtliche Seite. Was in den Medien gesagt wird, kann im Untersuchungsverfahren verwendet werden.
🔦 Beachten:
Nehmen Sie sich für Medienleute Zeit, für Interviews und Foto- und Videoaufnahmen. Vor allem das Fernsehen braucht Bilder, bieten Sie sinnvolle Sujets an. Setzen Sie aber auch Grenzen (Privatsphäre!).
Kontinuierlich, in regelmässigen Abständen informieren, so geben Sie das „Heft“ nicht aus der Hand. Erhalten die Medien keine offiziellen Informationen mehr, so beginnen sie selber verstärkt zu recherchieren.
In vielen Situationen genügt eine Medienmitteilung, um der Öffentlichkeit einfache Fakten zu vermitteln, die ohne große Erläuterungen zu verstehen sind.
Medienmitteilung:
Häufig ist die Medienmitteilung eine Ergänzung zu bereits erteilten mündlichen Informationen. Vor allem im lokalen und regionalen Bereich werden sich die Medien sofort direkt bei den Auskunftspersonen melden und von denen mit Informationen versorgt.
🔎 Konkret:
Medienkonferenz:
Hegen Sie Zweifel, bietet sich folgende Zwischenlösung an: Sie kommunizieren die Kernpunkte per Medienmitteilung, nennen jedoch gleichzeitig einen Termin, an dem Sie den Medienleuten persönlich Rede und Antwort stehen, entweder am Telefon oder im direkten Gespräch.
Eine Medienkonferenz zu einem Krisenfall kann jederzeit und überallhin einberufen werden, wenn es die Umstände erfordern.
Es sollten keine geschriebenen Referate heruntergelesen werden, stattdessen sollte frei oder nach Stichworten gesprochen werden. Dabei kann auch emotionales Engagement durchklingen.
Halten Sie die Medienkonferenzen so kurz wie nur möglich.
Eine Medienkonferenz ist immer dann anzusetzen, wenn,
Medienkonferenzen sind bei aller Eile zeitlich stets so anzusetzen, dass es allen Medienvertretern möglich ist, den Konferenzort rechtzeitig zu erreichen. Die Journalisten sind in Krisenzeiten per E-Mail, Telefon oder Fax zu Medienorientierungen einzuladen. Können Medienleute aus irgendeinem Grund nicht rechtzeitig erscheinen, so ist auf alle Fälle sicherzustellen, dass sie nachträglich umfassend informiert werden.
📌 Grundsätzlich:
Der Interviewte hat das Recht, vom Journalisten darüber informiert zu werden, welche Stossrichtung der Beitrag hat und wie das Interview oder das Statement im Beitrag eingebettet wird.
Gegebene Interviews können nicht einfach generell zurückgezogen werden. Wird das Interview zurückgezogen, so muss der Interviewte hinnehmen, dass der Kern der Aussage in indirekter Rede wiedergegeben wird.
Der Interviewte kann verlangen, dass ihm die verwendeten Zitate vorgelegt werden. Das gilt auch für Aussagen in indirekter Rede. Das kann schriftlich oder mündlich per Telefon erfolgen.
Wünsche des Interviewten nach einer Korrektur, auch der Wunsch, einen anderen Ausschnitt oder eine andere Version zu verwenden, sollen vom Journalisten wenn immer möglich berücksichtigt werden.
Interviews in der Frage- und Antwortform in Printmedien sind dem Interviewten vollumfänglich vorzulegen, um von diesem autorisiert zu werden. Der Interviewte kann Korrekturen vornehmen, darf damit jedoch nicht den Sinn des Gesprächs verändern.
Auch ein unstrukturiertes Recherchen-Gespräch gilt als Interview. Der Interviewte muss in diesem Fall jedoch erfahren, dass nur Ausschnitte aus dem Gespräch verwendet werden.