Gewaltdarstellung und Pornografie in digitalen Medien

📌  Grundsätzlich:

  • Die Darstellung von Gewalt und Pornografie auf Handys, Computern und anderen Datenträgern von Jugendlichen ist weit verbreitet
  • Viele Jugendliche wissen nicht, dass sie sich durch den hemmungslosen Umgang mit Gewalt und Pornografie und der damit einhergehenden Demütigung von Schwächeren strafbar machen

Gewalt:

  • Immer wieder werden zufällig ausgewählte Jugendliche oder Erwachsene verprügelt, mit dem Ziel, diese Gewaltakte zu filmen. Die Filme werden via Handy oder über das Internet verbreitet
  • Auch in Filmen, Computer- und Videospielen hat die Darstellung brutaler Gewalt Einzug gefunden. Es werden Schlachten geführt und virtuell Menschen getötet
  • Sogenannte «Snuff-Filme» zeigen echte oder gespielte Hinrichtungen und Tötungen. Sie dienen dem alleinigen Zweck der Unterhaltung.

Pornografie:

  • Der Konsum sowie das Herunterladen und Weitergeben von pornografischen Inhalten ist unter Jugendlichen vermehrt zu beobachten
  • Der Umgang mit Pornografie wird immer mehr zur Normalität
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Auch Sexting wird immer alltäglicher. D.h. Jugendliche verschicken erotische, freizügige Bilder von sich via Handy oder Internet an den Partner oder an Freunde. Bei einem Streit oder einer Trennung gelangen solche Bilder rasch auf öffentliche Plattformen. Die Bilder können später kaum mehr vom Netz gelöscht werden.

  • Eltern wird empfohlen, regelmässig mit dem Kind über eine sinnvolle Nutzung von Handy und Computer zu sprechen und den illegalen Umgang und die strafrechtlichen Konsequenzen zu thematisieren
  • Besprechen Sie mit Ihrem Kind, wie es handeln kann, wenn es ungefragt illegales Material erhält
  • Informieren Sie die Schule bei Vorkommnissen, damit gemeinsam gehandelt werden kann
  • Schulen/Schulleitungen wird empfohlen, Jugendliche anzuzeigen, die ein Handy mit den beschriebenen Darstellungen besitzen
  • Sie sind bei unmittelbar drohendem Beweisverlust berechtigt, verbotene, gefährliche oder den Unterricht störende Gegenstände einzuziehen und an die Erziehungsberechtigten oder die Polizei weiterzugeben

Polizei:

  • Bei Hinweisen auf tätliche oder sexuelle Übergriffe, die von den Tätern bewusst gefilmt oder aufgezeichnet wurden, ist die Polizei verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen
  • Die verwendeten Geräte (Handys samt SIM-Karte, Computer, usw.) werden von der Polizei sichergestellt, ausgewertet und anschliessend der Untersuchungsbehörde übergeben

Untersuchungsbehörde :

  • Erfolgt eine Anzeige bei der Untersuchungsbehörde (bei Kindern und Jugendlichen liegt die Zuständigkeit bei der Jugendanwaltschaft), wird eine Strafuntersuchung gegen den oder die Täter eröffnet
  • Eine Hausdurchsuchung ist möglich und wahrscheinlich
  • Die Geräte und Datenträger, die für die Speicherung und Verbreitung von Gewaltdarstellung oder Pornografie verwendet wurden, können von der Untersuchungsbehörde ersatzlos vernichtet werden