Nur in Absprache mit Polizei:
- Erste Hilfe fĂŒr mögliche Verletzte an sicherer Sammelstelle
- Aktivierung des Krisenstabes
- Vorgehen gemĂ€ss FĂŒhrungsrhythmus
- Ansprechpartner fĂŒr Polizei benennen und stĂ€ndige Erreichbarkeit garantieren
- Bereitstellung der GebĂ€ude-, SchlieĂ- und BelegungsplĂ€ne des GebĂ€udes fĂŒr die Polizei
- SchlĂŒssel fĂŒr externe Helfer bereit halten
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Folgende Tätigkeiten übernimmt die Polizei:
- Absperrung und Dokumentation des Tat-Ortes
- Ermittlung zur Klärung der Ereignisses (inkl. Befragung der Betroffenen)
- Sicherung von Beweismittel
- Spurensuche